ARVB Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

aktivWEB - Version Stand 30.7.2020

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für die Reise Dienstleistungen interessieren.

Was diese Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB) regeln

 
1.1.   Anwendungsbereich:

Die Einzelfirma aktivWEB, Claudio Cittarini, nachstehend „aktivWEB“, bietet ihre Leistungen als Reisevermittler unter der Marke Ferienberatung.ch und auf der Grundlage dieser Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB) den Kunden an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und aktivWEB. aktivWEB ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Auftrags tätig zu werden und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; dies sind hier auch Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen. Die Leistungen der Leistungsträger werden auf der Grundlage eigener Bedingungen und Verträge erbracht, die aktivWEB dem Kunden zur Verfügung stellt. Die Rechte und Pflichten des Kunden und aktivWEB ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von aktivWEB zu beachten. Diese ARVB gelten für alle Anfragen zur Vermittlung und Verkauf von Reiseleistungen in den aktivWEB Verkaufsstellen, über die Webseiten von aktivWEB oder bei telefonischen und schriftlichen Buchungen bei aktivWEB. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1.2.  Leistungen von Drittunternehmen: Keine Anwendung der ARVB:

Werden durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen (nachfolgend Hauptvertrag) ab und es gelten deren Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist aktivWEB nicht Ihre Vertragspartei und für die Erfüllung dieser Verträge nicht verantwortlich. Ferner gelten bei allen von aktivWEB vermittelten „Flug-Arrangements“ und vermittelten Einzelleistungen die Allgemeinen Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften resp. die Allgemeinen Vertragsbedingungen der vermittelten Unternehmen. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und den vermittelten Unternehmen zustande. aktivWEB ist für deren Vertragserfüllung nicht verantwortlich.

1.3. Ihre Buchungsstelle vermittelt weitere Leistungen: keine Anwendung der ARVB

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reisveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist aktivWEB nicht Ihre Vertragspartei und für die Erfüllung dieser Verträge nicht verantwortlich.

2 Vertragsschluss

 
2.1 Zustandekommen des Vertrages

Der Auftrag zwischen dem Kunden und aktivWEB kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer persönlichen oder telefonischen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen ARVB) für den Kunden und aktivWEB wirksam. Bei schriftlichen Buchungen, per E-Mail, SMS usw. oder über unsere Webseite werden Sie eine ausdrückliche Annahme Ihres Auftrages erhalten. aktivWEB

hat das Recht, innert angemessener Frist einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die von aktivWEB kommunizierten oder publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. per Mail, im Internet oder in Reiseprospekten der Leistungsträger) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Auftragserteilung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch aktivWEB kommt zwischen aktivWEB und dem Kunden der Vermittlungssauftrag zustande. Der Vermittlungsauftrag Bedarf keiner bestimmten Form. aktivWEB kann Verlangen das ein Buchungsformular vom Kunden unterschrieben wird.

Mit dem Absenden des auf der Webseite bereit gestellten Kontakt-Formulars (Buchungs-anfrage), mit der telefonischen Mitteilung der Anfrage gegenüber dem telefonischen Buchungsservice von aktivWEB, der Übersendung schriftlicher oder in Textform bei aktivWEB eingehender Buchungsanfragen sowie durch die mündliche Buchungsanfrage macht der Kunde aktivWEB ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Auftrages (nachstehend „Vermittlungsauftrag“), an den er sogleich gebunden ist. aktivWEB hat das Recht, innert angemessener Frist eine Auftrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese von aktivWEB vermittelte Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Auftragsbestätigung.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschliesslich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäfts-bedingungen des Leistungsträgers. aktivWEB wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

2.2 Buchung von mehreren Reiseteilnehmer

Meldet der Kunde als buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so stehen dieser für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen  Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB) gelten für alle Reiseteilnehmer, auch für «Ersatzteilnehmer».

2.3 Namensangaben:

Der Kunde verpflichtet sich, anlässlich der Namensbuchung die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, ID usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Sepp statt Josef oder Gitti statt Margrit), kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.

3  Leistungs- und Vertragspflichten von aktivWEB

 
3.1 Leistungsumfang:

Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von aktivWEB schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von aktivWEB (z.B. im Internet). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Entzug von Landerechten, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von aktivWEB eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von aktivWEB.

3.2 Die vertragliche Leistungspflicht von aktivWEB besteht, nach Massgabe dieser Allgemeinen Reise- & Vertragsbedingungen, in

der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungs-träger entsprechend der Buchungsanfrage,

der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie

der Beratung des Kunden nach den aktivWEB erkennbaren oder bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.

3.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet aktivWEB lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden.

3.4 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen aktivWEB und dem Kunden zustande. Nur dann haftet aktivWEB für die Richtigkeit erteilter Auskünfte nach Art. 398 Abs. 2 OR.

3.5 Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters ist aktivWEB nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.

3.6 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts-versicherung hingewiesen; aktivWEB empfiehlt den Abschluss einer Zusatzversicherung wie Assistance, Extra-Rückreise oder Gepäckversicherung. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen von aktivWEB nicht enthalten. Schliesst der Kunde durch Vermittlung von aktivWEB eine solche Versicherung ab, ist aktivWEB – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Bedingungen informieren kann.

3.7 Im Falle der Vermittlung von Luftbeförderungsleistungen bzw. des Verkaufs von Flugscheinen ist aktivWEB verpflichtet, den Fluggast über die Identität des die Beförderungsleistung ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Ergänzend gelten hierzu die Regelungen von Ziffer 3.1 dieser Bedingungen.

 

4  Zahlungsbedingungen und Honorare

 

4.1 Zahlungsbedingungen:

4.1.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses wird eine Anzahlung fällig, die bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Versicherungsprämien sind immer zu 100% mit der Anzahlung zahlbar. Flugtickets werden bei Buchung mit der Kreditkarte des Kunden bezahlt. Andere Zahlungstermine können vereinbart werden, die Reise ist aber immer vor der Abreise zahlbar.

4.1.2 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt aktivWEB, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten gemäss Ziffer 8.5 zur Zahlung fällig.

4.1.3 Sollte eine Zahlung per Kreditkarte nicht honoriert werden, so gilt Ziffer 4.1.2 analog. Befinden Sie sich bereits auf der Reise, bleibt der gesamte Reisepreis geschuldet. Hinzu kommen allfällige Verzugszinsen und Inkassokosten.

4.2 Honorargestaltung:

aktivWEB ist ein Dienstleistungsunternehmen, dessen Services und dessen Aufwand in der Regel durch zusätzlich zum Reisepreis zu erbringende Beratungs- und Bearbeitungshonorare in Rechnung gestellt werden.

Die Preise für die Reiseleistungen ersehen Sie aus der Ausschreibung oder unserer Offerte. Die aufgeführten Preise gelten bei Banküberweisung und werden in der entsprechenden Währung des Angebotes in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls lokale Taxen und Gebühren erhoben werden, ist die Höhe dieser Taxen im Angebot als separater Zuschlag ausgewiesen. Bei Buchungen per Internet, von Flugaktionen und von Spezialtarifen ist der gesamte Betrag ebenfalls per sofort fällig. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen auf das Datum des Reisebeginns massgebend. Die Preise werden üblicherweise in Schweizer Franken oder in der für Reisearrangements üblichen Währung der bereisten Länder angegeben. Preisänderungen

nach Vertragsabschluss bleiben vorbehalten. Preisänderungen s. Ziff. 9.

4.3 Zahlungsbedingungen:

Bei Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag des Vermittlungsabschlusses per sofort fällig. Flugtickets und allenfalls andere Leistungsträger werden bei Buchung mit der Kreditkarte des Kunden bezahlt. Nicht rechtzeitige Bezahlung der gebuchten Leistungen berechtigt aktivWEB die Reiseleistungen zu verweigern und die Annullierungskosten nach Ziffer 8.f zu verlangen.

4.4 Berechnung der Honorarpreise nach Aufwand:

aktivWEB macht Sie darauf aufmerksam, dass neben den erwähnten Preisen AktivWEB ein Beratungs- und Buchungshonorar je nach Aufwand in Rechnung stellt. Der Stundensatz für die Berechnung der Honorarrechnung beträgt CHF: 130.-.

4.5 Mindesthonorar bei Buchungen und Angeboten:

Schriftliche Offertenerstellung                 CHF. 130.00

Buchung pro Flugticket                              CHF.   60.00

Umbuchung pro Flugticket                        CHF.   60.00

Rückerstattung pro Flugticket                   CHF.   60.00

einfache Hotelreservationen                     CHF.  60.00 (pro Buchung inkl. Transfer Service)

Mietwagenreservation                                CHF.  60.00  pro Fahrzeug

 

Visa Informationen werden zur Offerte mit abgegeben / Visa Einholung unterliegt speziellen Gebühren und Bedingungen, die Kosten werden separat ausgeführt

7/24 Servicegebühren unterliegt gesonderten Vereinbarungen und Konditionen.

Bei Angebotserstellung oder Buchung wird das obige Mindesthonorar in Rechnung gestellt. Massgebend ist der effektive Zeitaufwand der nach den Stundenansatz Ziff 4.4. abgerechnet wird. Dieser Betrag wird auch dann in Rechnung gestellt, falls kein Vermittlungsauftrag resp. Buchungsabschluss zustande kommt.

4.6   Erfolgsbeteiligung:

Bei Nachverhandlung zu schriftlichen Angeboten von Leistungsträgern steht aktivWEB eine Erfolgsbeteiligung zu. Gelingt es aktivWEB nach einer ersten Offerte eines Leistungsträger für den Kunden anlässlich von Nachverhandlungen weitere Verbilligungen zu dessen Gunsten zu erzielen, so erhält aktivWEB die für den Kunden zusätzlich gewonnenen extra Vergünsti-gungen und verrechnet für die Aufwendungen generell eine Erfolgsbeteiligung von 30% der zusätzliche erzielten Rabatte und Verbilligungen in Schweizer Franken.

4.7 Geschuldetes Bearbeitungshonorar:

aktivWEB ist berechtigt, auch dann, wenn aus von aktivWEB nicht zu vertretenden Gründen kein Buchungsabschluss zustande kommt, den Ersatz ihrer Aufwendungen in Form eines Bearbeitungshonorars zu verlangen, welches dem gewöhnlichen Aufwand entspricht.

(s. Ziff 4.4) aktivWEB kann auch ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden weitergehende Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche geltend machen.

4.8 Kreditkartenzahlungen:

aktivWEB Preise sind Barzahlungspreise. Zahlen Sie mit einer Kreditkarte, ist die Buchungsstelle berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu erheben. Dies liegt im Ermessen der Buchungsstelle. Die Buchungsstelle orientiert Sie über diesen Zuschlag. Buchen Sie direkt bei uns, wird Ihnen ein Kreditkartenzuschlag von 2.5% berechnet. Wir können Kreditkarten nur in Schweizer Franken belasten. Bei Preisen in Fremdwährungen werden diese zum aktuellen Tageskurs vor der Belastung in Schweizer Franken umgerechnet.

4.9 Altersbestimmte Preise:

Bei Preisen, die vom Alter der jeweiligen Person abhängig sind, z.B. Kinderrabatte, ist das Alter bei Reisebeginn (Datum) zur Preisbestimmung massgebend, falls nichts anderes vermerkt ist. Wir behalten uns das Recht vor, bei falschen Angaben den Reisepreis neu zu berechnen und eine allfällige Differenz in Rechnung zu stellen. Dies auch nach Reiseende.

4.10 Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise kurzfristig, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertrags-abschlusses zu bezahlen. Im Weiteren gelten Ziffer 4.2. bis 4.4.4 analog. Bei sehr kurzfristigen Buchungen wird das Verfahren angepasst. Der zusätzlich entstehende Aufwand von Express- oder Last Minute Vermittlungen wird bei der Bemessung des Bearbeitungshonorars ein Preisaufschlag von 50% (gem Ziff 4.3) verrechnet.

4.11 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Reservationen und Beratung:

Die Buchungskosten entgelten vor allem den Beratungs- und Reservationsaufwand Ihrer Buchungsstelle.

 

5  Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen

 

5.1 aktivWEB vermittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Kann nur eine vom Antrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird AktivWEB den Kunden hierüber unterrichten und dessen Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses inhaltlich abweichende Angebot innerhalb von drei Tagen nach Erhalt insbesondere durch Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt annehmen. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Vertrag nicht abgeschlossen.

5.2 aktivWEB, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann aktivWEB nicht prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, aktivWEB von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Kunde einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein gem. Art. 99 Abs. 3 OR i.V.m. Art. 44 Abs. 1 OR.

5.3 Reisedokumente:

Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. In der Regel ist dies 7-14 Tage vor vereinbartem Reisebeginn. Sollten Sie die Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) nicht innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie aktivWEB umgehend.

6  Pflichten von aktivWEB bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger

 

6.1 Bei Reklamation oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von aktivWEB auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für die Geltendmachung des Anspruchs für den Kunden erforderlich sind (z.B. Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers).

6.2 Der Kunde muss, soweit es nicht eine abweichende vertragliche Regelung gibt, Reklamationen und Beschwerden fristgerecht bei dem Leistungsträger erheben. Etwaige Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag bleiben hiervon unberührt.

7  Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften und Bescheinigungen

 

7.1 aktivWEB informiert den Kunden in geeigneter Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse einschliesslich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei der Erteilung dieser Auskünfte kann aktivWEB davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden schweizerische Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Angehörigen anderer Staaten gibt die zuständige konsularische Vertretung Auskunft._

7.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen oder Virentest sowie das Einhalten
 von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn aktivWEB unzureichend oder falsch informiert hat.

7.3 Die Auskunfts- und Hinweispflichten von aktivWEB gemäss Ziffer 7.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von elektronischen Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate, Leistungsträger oder Tourismusämter.

7.4 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn aktivWEB hat durch besondere Vereinbarung ausdrücklich die Beschaffung dieser Dokumente übernommen. Dann kann aktivWEB die Erstattung der in Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen (z.B. Telekommunikationskosten und in Eilfällen die Kosten von Botendiensten und/oder die Kosten für die Beauftragung einschlägiger Serviceunternehmen). aktivWEB informiert bei der Übernahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung den Kunden über die voraussichtliche Höhe der Kosten.

7.5  aktivWEB haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen, es sei denn, dass aktivWEB die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang massgeblichen Umstände schuldhaft (mit)-verursacht hat.

8  Sie ändern Ihr Reiseprogramm oder die Anmeldung und können die Reise nicht antreten (Annullierungen)

 

8.1 Allgemeines:

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig der Buchungsstelle zurückzugeben.

8.2. Rücktritt vor Reisebeginn:

8.2.1.Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktritts-erklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von aktivWEB schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nach-folgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei aktivWEB.

8.2.2.Der Kunde hat aktivWEB – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine Annullierungsgebühr (s. Ziff. 8.5) und ggf. eine Bearbeitungsgebühr (s. Ziff. 4.4) zu bezahlen. Das Geltend machen von über die nach Aufwand verrechneten hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

8.2.3 Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:

Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.

Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.4), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von aktivWEB nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen.

Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsgebühren

(s. Ziff. 4.4) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. Bei nachträglichen Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

8.3 Kündigung während der Reise:

Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

8.4  Bearbeitungsgebühren:

Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatz reisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reise-beginns, usw. oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person die bei der Buchung vereinbarten Honorar- und Bearbeitungsgebühren erhoben (s. Ziffer 4.4).

8.5    Annullierungskosten:

Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen entstehen vorbehältlich anderer Vereinbarung Annullierungskosten von 100% des Reisepreises. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden werden Bearbeitungsgebühren von mindestens CHF 100.00 verrechnet (massgebend ist der effektive Zeitaufwand) gestützt auf das Auftragsverhältnis. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transporte usw., gehen zu Ihren Lasten.

8.5.1 Soweit aktivWEB Entgelte für Reisen oder Rücktritte oder pauschale Entschädigungen für    den Kunden an Leistungsträger oder Reiseveranstalter zahlt, steht aktivWEB ein Ersatzanspruch gegen den Kunden zu. Der Kunde kann gegen diesen Anspruch nur mit eigenen Ansprüchen die Verrechnung erklären, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einem schuldhaften Handeln von aktivWEB beruhen. Der Weiterleitung des Reiseentgelts an den Leistungsträger stehen ein etwaiger Gewähr-leistungsanspruch des Kunden oder andere Ansprüche des Kunden gegen den Leistungs-träger nicht entgegen.

8.5.2 Sind im Einzelfall Fristen vereinbart, bei deren Wahrung Annullationen kostenfrei oder zu reduzierten Kosten möglich sind, ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten massgebend; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag für die Fristberechnung. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, oder über unsere Webseite, einer telefonischen aufgezeichneter Nachricht, oder mit anderen elektronischen Medien.

8.5.3 Wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, ersehen Sie aus der Versicherungspolice, ob diese Honorargebühr von der Versicherung bezahlt wird.

8.6    Annullierungskostenversicherung:

8.6.1 Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung wird von AktivWEB ausdrücklich empfohlen. Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice. AktivWEB haftet nicht für Schäden, die durch den Abschluss einer Reiseversicherung hätten vermieden werden können, wenn eine solche Versicherung nicht abgeschlossen worden ist.

8.6.2 Im Falle einer Annullierung übernimmt Ihre Buchungsstelle auf Ihren ausdrücklichen Wunsch die Abwicklung des Versicherungsfalles mit der Versicherungsgesellschaft. Die Buchungs-stelle kann für ihre Arbeit von Ihnen eine Honorar- oder Bearbeitungsgebühr verlangen.

8.6.3 Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt. Auch wenn Sie eine Annullierungskosten-versicherung abgeschlossen haben, bleibt der Kunde der Schuldner/Schuldnerin der allenfalls durch die Versicherung nicht gedeckten Stornokosten.

8.7  Ersatzreisender:

Die Benennung von Ersatzreisenden durch Buchende, die ihre Reisen nicht antreten können, ist nur in Fällen möglich, in denen alle Leistungsträger die Benennung von Ersatzreisenden gestatten und die Benennung der Ersatzreisenden so frühzeitig erfolgt, dass ihre rechtzeitige Benennung bei den Leistungsträgern und die Erledigung aller Formalitäten, wie zum Beispiel die Beschaffung von Visa, noch möglich sind. Die Ersatzreisenden treten in die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen ein und haben diese vollumfänglich zu erfüllen sowie allen Bedingungen wie betreffend Gesundheit, Visa usw. zu genügen.

Für den Reisepreis, die Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.4) und allenfalls entstehende Mehrkosten haften die Annullierenden und die Ersatzreisenden solidarisch.

Können Ersatzreisende wegen ihrer verspäteten Benennung oder aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften, usw. an der Reise nicht teilnehmen, gilt die Absage der Erstbuchenden als Annullation (Ziffer 8. f.).

8.8 Werden die genannten Zahlungsfristen durch den Kunden nicht eingehalten, ist aktivWEB berechtigt, die Buchung zu annullieren, was die Zahlung von Annullierungskosten (s Ziff. 8.5) zur Folge hat. Die in Fremdwährung ausgeschriebenen Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, zum internen Tageskurs in CHF umgerechnet und belastet.

8.9. Nach Bezahlung des Gesamtbetrages erfolgt die Ausgabe der Unterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als drei Werktagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen für den Kunden nach Vereinbarung am Flughafen oder an einem sonstigen Leistungsort oder Digital hinterlegt.

8.10 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat aktivWEB keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann aktivWEB den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.

8.11 Soweit aktivWEB als Wiederverkäuferin von Luftbeförderungen tätig wird, stellt aktivWEB klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, aus wichtigen Gründen die nachfolgenden Veränderungen oder Abänderungen vorzunehmen: Änderungen der Streckenführung von Flügen; Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. in Umsteigeflüge oder umgekehrt; Änderung der Flugzeiten oder Terminänderung bis zu 48 Stunden vor Abflug; Einsatz anderer Fluggeräte; Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen; Änderung der ausführenden Fluggesellschaft. Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Luftbeförderung aufgrund behördlicher Anweisung. In diesen Fällen kann der Kunde nicht kostenfrei von dem mit aktivWEB geschlossenen Vertrag zurücktreten; ebenso besteht kein Ersatzanspruch gegen aktivWEB für die in diesen Fällen entstehenden Mehrkosten. Insoweit können Ansprüche des Kunden lediglich gegenüber den einzelnen Fluggesellschaften bestehen. Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen, sind die Fluggesellschaften aufgrund ihrer eigenen jeweils gültigen Vertragsbestimmungen berechtigt, die Preise auch nach Abschluss des Beförderungsvertrages zu erhöhen. Eine derartige Preiserhöhung wird von aktivWEB an den Kunden weitergeleitet. Die Möglichkeit des Kunden, von der Reise zurückzutreten, bestimmt sich insoweit nach den zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, welche in der Schweiz auf der Grundlage des bilateralen Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr anwendbar ist, bleiben unberührt.

Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen der Prospektausschreibungen.

 

9 Änderungen im Transportbereich

 
9.1 Änderungen vor Vertragsabschluss:

aktivWEB behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungs-beschreibungen, Ausschreibungen auf Internetseiten usw. sowie Preise, vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

9.2  Preisänderungen nach Vertragsabschluss:

9.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich aus

der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (inkl. der Treibstoffzuschläge);

b. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.)

Wechselkursänderungen ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

9.2.2 Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person), stehen Ihnen die unter Ziff 9.4.1 genannten Rechte zu.

9.3  Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich, vor Reisebeginn:

AktivWEB behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. AktivWEB bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. AktivWEB orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

9.4 Rechte des Kunden, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programm-änderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden:

9.4.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person, so haben Sie folgende Rechte:

Sie können die Vertragsänderung annehmen;

Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstattet;

c. Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche zu möglichst unveränderten Konditionen anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Ansonsten gilt der Preis der Ersatzreise.

9.4.2 Lassen Sie uns oder der Buchungsstelle keine Mitteilung nach Buchstabe b. oder c. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen Post übergeben.

 

10  Absage der Reise

 
10.1 Absage aus Gründen, die beim Kunden liegen:

AktivWEB ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt AktivWEB Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und Schadenersatzforderungen.

10.2 Mindestteilnehmerzahl:

Für einige von AktivWEB angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann AktivWEB die Reise bis spätestens zu dem vereinbarten Termin absagen. In diesem

Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

10.3 Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks:

10.3.1 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Bankrott einer Fluggesellschaft), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann AktivWEB die Reise absagen. In diesem Fall zahlen wir den wiedereinbringabren Teil des bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

10.3.2 Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen.

 

11  Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

 

11.1 AktivWEB ist bemüht die Reise, wie vereinbart, durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird Ihnen AktivWEB soweit als möglich gleichwertige Lösungen anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für AktivWEB verursachen, darf AktivWEB die Abhilfe ablehnen. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

11.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht werden, darf AktivWEB die Abhilfe ablehnen. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Kunden.

11.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen AktivWEB den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen (s. Ziffer 11).

 

12  Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen

12.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie AktivWEB nicht belastet werden, es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12.2 In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

12.3 Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.

 

13  Beanstandungen durch den Kunden

 
13.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen:

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet der Kunde einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der AktivWEB-Reiseleitung, der örtlichen AktivWEB-Vertretung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte vor Ort keine AktivWEB-Reiseleitung oder keine AktivWEB-Vertretung sein, ist der entsprechende Leistungsträger zu informieren und von ihm Abhilfe zu verlangen.

13.2 Die AktivWEB-Reiseleitung, die örtliche AktivWEB-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, während der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der AktivWEB-Reiseleitung, der örtlichen AktivWEB-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. – Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

13.3 Sollten Sie wider Erwarten weder den Leistungsträger noch die örtlichen Leistungsanbieter erreichen oder von diesen Stellen keine Unterstützung erhalten, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

13.4 Selbstabhilfe:

Sofern innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von AktivWEB ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.

13.5 Wie der Kunden Forderung gegenüber AktivWEB geltend machen kann:

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber AktivWEB geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich AktivWEB unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

13.6 Verwirkung der Kundenansprüche:

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 13.1 bis 13.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 13.7).

13.7 Fluggepäck:

Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn Schadenanzeigen nicht oder verspätet gemacht werden. Verlust von und Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung sind daher unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen.

Alle Schadenersatzansprüche gehen verloren, wenn nicht Schäden am Gepäck innert 7 Tagen und Schäden infolge verspäteter Auslieferung innert 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich angemeldet werden.

 

14. Haftung von aktivWEB – Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
Allgemeines

 

14.1Aus einer Reisevermittlung haftet aktivWEB gegenüber dem Kunden lediglich aus gehöriger Auftragserfüllung. Die Haftung von aktivWEB ist für leichte Fahrlässigkeit, Selbstverschulden des Kunden, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen. Für die gehörige Erfüllung der Reise und / oder der Dienstleistung selbst haftet ausschliesslich der entsprechende Veranstalter beziehungsweise Dienstleistungsträger.

14.2 Die Haftung von aktivWEB als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den zweifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von aktivWEB oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AktivWEB weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

14.3 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von aktivWEB gemäss Ziffer 14.1 haftet aktivWEB als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemässe Erbringung der vermittelten Leistung selbst.

Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschliesslich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich._

14.4 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Vermittlungsvertrags übernimmt aktivWEB keine Haftung.

14.5 Haftungsbeschränkung:

14.5.1 Nationale Gesetzte und internationale Abkommen:

Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet aktivWEB nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Bahnverkehr).

14.6.Haftungsausschlüsse:

aktivWEB haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

a. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen etc.)

b. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt  ist;

c. auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches aktivWEB, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von aktivWEB ausgeschlossen. Als Höhere Gewalt gelten auch Streiks, Unruhen, Demonstrationen, politische Unruhen, Konkurse von Leistungsanbietern, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, Krieg, Feuer, Naturkatastrophen wie Lawinen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Fluten, Hurrikane, Taifune, Tsunami sowie Epidemien und Pandemien und deren behördliche Massnahmen.

14.6.1 Personenschäden:

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet aktivWEB im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetzten.

14.6.2 Frustration Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit:

Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet aktivWEB nicht.

14.6.3.Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck Kreditkarten etc.:

aktivWEB macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. – Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, etc. haften wir nicht.

14.6.4 Flug- Car-, Zug- und Schiffartsplänet usw.:

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen

14.6.5 Veranstaltungen während der Reise:

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können ggf. während der Reise örtliche Veran-staltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). aktivWEB ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem aktivWEB Vertreter vor Ort buchen._Dazu zählen z.B. auch kurzfristig geschlossenen Golfplätzen, meist infolge Turnierbetrieb, höherer Gewalt oder Wettereinflüsse oder auch .die Verweigerung der Spielberechtigung zum Golfspiel, sofern die Handicap – Vorschriften etc. nicht eingehalten wurden.

14.6.6 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw):

Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von aktivWEB in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

 

15  Verwirkungsfrist, Verjährung

 

15.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber aktivWEB geltend zu machen (Verwirkungsfrist). Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen aktivWEB nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

15.2 Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

 

16 Versicherungen

 

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. aktivWEB empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reise-krankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung, usw. Die Tatsache, dass Kunden keine Versicherung abgeschlossen haben, kann nie Haftungsgrund für aktivWEB sein.

 

17  Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Gepäckbestimmungen

 

17.1 Einreisebestimmungen:

Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann. Dabei geht Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.

17.2 Einhaltung der Einreisebestimmungen:

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

17.3 Visa und Reisedokumente:

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, usw., sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen. Visaanträge usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die Vor- und Familiennamen sind wie im verwendeten Personalausweis aufgeführt anzugeben.

17.4 Anmeldung bei Behörden:

17.4.1 Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor Abreise rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde anmelden (z.B. USA: Electronic System for Travel Authorization (ESTA), Eine Einreise ist nur möglich, wenn Sie die Einreisegenehmigung erhalten haben. Ihre Buchungsstelle weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie selber für die Anmeldung verantwortlich. Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden, können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.

17.4.2 Zudem ist es möglich, dass Sie auf dem Abflugflughafen oder während des Fluges weitere Formulare für die Einreise ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden den zuständigen Behörden übermittelt (z.B. USA: Advance Passenger Information System). Viele Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass die Formulare im Voraus ausgefüllt werden können. Ihre Buchungsstelle wird Sie orientieren oder Sie finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.

17.5 Einreiseverweigerung:

aktivWEB macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. – Gleichfalls weist Sie AktivWEB ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

17.6 Gepäckbestimmungen

19 Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt.

 

18  Rückbestätigung von Flugscheinen

 

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. – Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

 

19 Datenschutz

 

19.1 aktivWEB benötigt als Ihre Buchungsstelle von Ihnen und den Mitreisenden verschiedeneDaten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre schweizerische Buchungsstelle und wir unterstehen dem Schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren.

19.2 aktivWEB wird Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungser- bringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz ggf. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde aktivWEB der jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln. Wir werden uns auch erlauben, Sie in Zukunft über unsere Angeboten Programme und Reisen in geeigneter Form zu informieren.

19.3. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

 

20  Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

 

20.1   Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen aktivWEB und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen beinhalten, bleiben unberührt.

20.2. Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Langnaua.A. Kanton Zürich (Schweiz).

20.3  Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

21 Ombutsmann

 

21.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und aktivWEB oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

21.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach 8038 Zürich

Tel. 044 485 45 E-Mail info@ombudsman-touristik.ch.

Webseite: www.ombudsman-touristik.ch

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