Die Ferien Packliste enthält zusätzliche Anforderungen und Optionen welche als Vorbereitung bei künftigen Ferien beachtet werden müssen.
Hände Desinfektion
Jederzeit auf Reisen empfohlen
Impfausweis / Impfnachweis
Müssen bei Grenzübertritten oder Flügen gemäss den Einreisebestimmungen der Länder und Veranstalter mitgeführt werden.
Mundschutz
Bei einigen Fluggesellschaften oder Transportunternehmen sowie bei Event Besuchen müssen explizid FFP2 –Maske für den Flug/Transport/Konzert/Museen benutzt werden.
Nachweis Internationale Krankenversicherung
Müssen bei Einreise in bestimmte Länder vorgelegt werden – Teils werden nur englische Nachweise akzeptiert und variieren in der anerkannten Deckungssumme bis ca CHF 100’000)
Nachweis Reiseversicherung
Müssen bei Einreise in bestimmte Länder vorgelegt werden – Teils werden nur englische Nachweise akzeptiert)
PCR / Schnelltest
Können bei Grenzübertritten, Einreise oder Besuch von Veranstaltungen im In- und Ausland verlangt werden
Länderspezifisches Einreiseformular
Müssen bei Einreise in bestimmte Länder im voraus online heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Erfahren Sie was genau ins Aufgabegepäck gehört und was ins Handgepäck. Gewisse Gegenstände dürfen aus Sicherheitsgründen gar nicht mit auf die Flugreise.
Richtig vorbereitet kommen Sie reibungslos durch die Abflugkontrolle und vermeiden, dass Ihnen Gegenstände bei der Sicherheitskontrollen abgenommen werden.
Kurzübersicht:
Flüssigkeiten sind im Handgepäck nur in Behältern von max. 100 ml erlaubt. Verpacken Sie diese zu Hause in einen wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel. Flüssige Medikamente sowie Baby- und Spezialnahrung, die Sie für die Reise benötigen, dürfen Sie auch in etwas grösseren Mengen im Handgepäck mitnehmen.
Alle anderen Flüssigkeiten müssen Sie im Aufgabegepäck transportieren.
Akkus, Batterien und Powerbanks müssen ins Handgepäck. Batterien mit über 160 Wattstunden sind im Gepäck gänzlich verboten.
Messer und Scheren mit einer Klinge von mehr als 6 cm sind nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen weder ins Hand- noch ins aufgegebene Gepäck. Ein Feuerzeug oder eine Streichholzschachtel dürfen Sie auf sich tragen.
Säuren, giftige- und ätzende Stoffe, Brennpasten, Wunderkerzen, Feuerwerk, Farben, Gaskartuschen etc. sind im Gepäck gänzlich verboten.
Werkzeuge (z.B. Schraubenzieher) mit Klingenlänge von mehr als 6cm sind nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Bitte verwenden Sie keine Vorhängeschlösser, um Ihr Gepäck zu verschliessen.
Das Mitführen von Laserpointern ist nicht erlaubt.
Auf der Gepäck Webseite des Flughafen Zürich können Sie herausfinden, ob Gegenstände im Hand- und/oder aufgegebenen Gepäck erlaubt oder verboten sind.
Wichtig: Auch wenn Gegenstände für das Mitführen im Reisegepäck erlaubt sind, können diese an den Sicherheitskontrollen zusätzlich überprüft und in Verdachtsfällen nicht zum Transport zugelassen werden. Alle Angaben gelten lediglich für den Abflug vom Flughafen Zürich.
Die Flugsicherheitsbestimmungen befinden sich in stetigem Wandel. Diese Liste ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Flughafens und/oder Ihrer Fluggesellschaft.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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