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FAQ & Reisebestimmungen

Links zu Reisebestimmungen 23

Was muss ich bei der Einreise für Gesundheitsvorschriften beachten? Welche Dokumente brauche ich für die Reise und zu welchen Ländern gibt es Reisehinweise?
Finden Sie alle wichtigen Informationen zu Einreisebestimmungen, Riskoländer und Links zu internationalen Reisehinweisen des EDA in den nachfolgenden Links.

Links rund um Ihre Ferien

Wann sind Schulferien in der Schweiz? Wo parkiere ich mein Fahrzeug am Flughafen Zürich am günstigsten?

Nachfolgende Links beantworten Ihnen diese Fragen.

FAQ & Antworten​

Pandemie Infos, Links zu Formularen und Einreisebestimmungen​

Was muss ich hinsichtlich Einreiseformalitäten und möglicher Tests beachten?

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Abreise über die Einreisebestimmungen und mögliche Gesundheitsnachweise für Ihre gebuchte Feriendestination sowie deren Fristen zur Einreichung zu informieren. Mehr Informationen zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen finden Sie direkt auf der Seite des BAG (Neues Coronavirus: Informationen für Reisende).

Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Formulare und Papiere korrekt und fristgerecht auszufüllen, damit Ihre Einreise in das gebuchte Ferienziel reibungslos erfolgen kann.

Gewisse Länder verlangen neben einer Reiseversicherung zusätzlich einen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenversicherung mit einem Deckungsnachweis. (Tipp: Krankenkasse Versicherungsnachweis in englischer Sprache anfordern). Als Partner der führenden Schweizer Reiseversicherung beraten wir Sie gerne.

Wo kann ich mich auf das Corona Virus testen lassen?

Einige Kurz- und Ferndestinationen verlangen einen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 24 / 48 oder 72 Stunden sein darf.

PCR-Test können beim Hausarzt oder in einem Testcenter vorgenommen werden.

Wichtig: Vereinbaren Sie im Voraus einen Termin, damit die Gültigkeitsdauer eingehalten werden kann.

Als Alternative gibt es den Selbsttest von Viselio

Mein Reiseland kommt vor Abreise auf die BAG Quarantäne Liste oder das Reiseland setzt die Schweiz auf Ihre Quarantäne Liste. Was passiert?

Eine Umbuchung auf ein anderes Datum ist möglich, je nach Zeitpunkt der Buchung kann auch die Destination gewechselt werden. Wir kommen proaktiv auf Sie zu, falls dies auf ihre Reise zutrifft. Da sich die Quarantäne-Liste sehr kurzfristig ändert, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir erst ca. 2 Wochen vor Abreise prüfen, ob ihr Land auf der Quarantäne-Liste ist oder nicht. Eine Umbuchung muss in jedem Falle vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen.

Das BAG ändert während meines Aufenthaltes für diese Feriendestination die Reise und Sicherheitshinweise

Wenn aufgrund der veränderten Reise- und Sicherheitshinweise des BAG eine Weiterführung Ihrer Ferien in Ihrer aktuellen Feriendestination /Region nicht möglich ist, werden wir Sie umgehend informieren und das weitere Vorgehen besprechen.

Ebenfalls kümmern wir uns um Ihr Anliegen, wenn Sie z. B. früher Abreisen möchten.

Da Sie in diesem Fall aus einem Risikogebiet einreisen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie – je nach lokalen Bestimmungen des Ferienlandes verpflichtet sein könnten, sich in Isolation zu begeben.

Die Schweiz hat aktuell für die Einreise alle Restriktionen für den Pandemiefall aufgehoben. (Stand 27/02/2022)

Braucht es noch einen COVID-Test für die Einreise in die Schweiz?

Nein!
Die Einreisebestimmungen für die Schweiz gelten sei Februar 2022 als aufgehoben.

Reisende müssen daher keinen Nachweis im Sinne der 3G-Regel erbringen – fortan braucht es aber kein Impf-, Genesenen- oder negatives Testzertifikat mehr.

Auch das Einreiseformular muss nicht mehr ausgefüllt und vorgelegt werden.

Ich habe Bedenken und möchte meine Ferienreise annullieren

Es kommen unsere normalen ARVB’s zum tragen. Klären Sie gegebenenfalls mit ihrer Reiseversicherung ab, ob diese einen Teil übernimmt. Wir empfehlen grundsätzlich eine Reise- und Annullationskosten Versicherung, da eine solche ist in gewissen Ländern für die Einreise vorgeschrieben wird.

Muss ich meine Restzahlung leisten, obwohl nicht sicher ist, ob die Reise stattfinden kann?

Wenn zum Zeitpunkt, an dem die Restzahlung fällig ist, die Reise noch nicht von uns abgesagt wurde, muss die Restzahlung geleistet werden.

BAG ändert Ihre Reishinweise nicht, obwohl Berichterstattungen über eine Feriendestination ein anderes Bild zeichnen

Wir orientieren uns bei allen Entscheidungen zu Reiseabsagen an den Empfehlungen des BAG. Sofern keine offizielle Reisewarnung vorliegt gelten für Ihre Umbuchungs- oder Stornierungswünsche die ARVB’s.

ARVB Allgemeine Vertrags und Reisebedingungen

Weitere Informationen finden Sie in unseren ARVB Allgemeine Vertrags und Reisebedingungen.

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